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   RG, 07.05.1908 - Rep. IV. 174/08   

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https://dejure.org/1908,87
RG, 07.05.1908 - Rep. IV. 174/08 (https://dejure.org/1908,87)
RG, Entscheidung vom 07.05.1908 - Rep. IV. 174/08 (https://dejure.org/1908,87)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1908 - Rep. IV. 174/08 (https://dejure.org/1908,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Urteil, durch das die Revision als unzulässig verworfen worden ist, wegen neuerdings aufgefundener oder benutzbar gewordener Urkunden mit der Restitutionsklage angefochten werden? Ist es insbesondere statthaft, mit einer derartigen Klage auf eine andere ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Da Glaubhaftmachung erforderlich ist, ist jede Beweiserhebung, die nicht sofort erfolgen kann, unstatthaft (§ 294 Abs. 2 ZPO); durch diese Vorschrift wird die dem Gericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Streitwertfestsetzung in § 3 2. Halbs. ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit eingeschränkt (vgl. RGZ 68, 334, 340; vgl. auch RGJW 1912, 543; WarnRspr 1908, 104; 1911, 98; Gruchot Bd. 56, 1065, 1066).
  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Das Reichsgericht hat allerdings Restitutionsklagen nach § 590 Nr. 7 b ZPO nur gegen Entscheidungen in der Sache selbst, nicht aber gegen die Verwerfung der Revision für zulässig gehalten (RGZ 68, 334; JW 1912, 802 Nr. 22; vgl. auch RGZ 120, 170, 173).
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 25/72

    Restitutionsklage; Zuständigkeit des Revisionsgerichts

    Dies wurde zunächst als so selbstverständlich angesehen, daß die in § 580 Abs. 1 Halbsatz 2 enthaltene Regelung, wonach das Berufungsgericht auch dann entscheiden soll, wenn ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil auf Grund des § 580 Nr. 1-3, 6, 7 angefochten wird, nicht einmal für erforderlich gehalten wurde; diese Bestimmung wurde erst im weiteren Verlauf der Gesetzesberatung eingefügt (vgl. hierzu RGZ 68, 334, 337 ff).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

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